
Sind im Versorgungsausgleich andere Anwartschaften als die aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen (z.B. Beamtenpensionen, Betriebsrenten, Rente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder), geschieht das durch Begründung von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Beitragsentrichtung. Über das Quasi-Splitti...
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